In unseren Sachverständigen-Gutachten wenden wir wissenschaftliche Erkenntnisse an und arbeiten gemäss dem 4-Augen-Prinzip.

Kindesschutzgutachten, familienrechtliche Gutachten

Gerichte und Behörden können uns als sachverständige Gutachter beiziehen. Dabei stehen Fragen zu den Themenbereichen des Sorge- und Besuchsrechts, der elterlichen Erziehungsfähigkeit und von Kindesschutzmassnahmen im Mittelpunkt.

Bei einem interventionsorientierten Gutachten steht die Erprobung von Lösungsalternativen während des Gutachtenprozesses im Zentrum. Mit dem Auftrag auf Hinwirkung elterlichen Einvernehmens gilt es, die Eltern dahingehend zu unterstützen, im Rahmen der Begutachtung Vereinbarungen zu entwickeln und mit gutachterlicher Evaluation zu erproben. Sind die Interventionen nicht zielführend, wird in der Regel spätestens nach sechs Monaten ein entscheidorientiertes Vorgehen verfolgt.

Bei psychiatrisch auffälligen Eltern kann im Rahmen einer dualen Begutachtung der Beizug von Erwachsenenpsychiatern angezeigt sein.

In der Regel dauert die Fertigstellung eines Gutachtens zwischen vier und sechs Monate.

Wir erstellen keine sogenannten «Parteiengutachten», das heisst Gutachten im Auftrag von Eltern oder Privatpersonen.

Anfragen richten Sie bitte an lic. phil. Jana Schmidt | Tel. 032 623 08 52 | jana.schmidt@hin.ch 

Aussagepsychologische Gutachten

Im Auftrag der Staatsanwaltschaften arbeiten wir Gutachten zur Beurteilung der Aussagetüchtigkeit und der Glaubhaftigkeit von Aussagen aus.

Bei der Aussagetüchtigkeit geht es um die Frage der Fähigkeit einer Person, zu einem bestimmten Sachverhalt eine angemessene Aussage zu machen. Aus einer Negierung der Aussagetüchtigkeit folgt in der Regel, dass die Aussage für den weiteren rechtlichen Prozess nicht berücksichtigt wird.

Bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Aussage geht es darum, auf Grundlage der mit wissenschaftlichen Methoden erhobenen und ausgewerteten Befunde und Anknüpfungstatsachen eine Wahrscheinlichkeitseinschätzung des Erlebnisbezugs einer Aussage abzugeben. Der hierzu notwendige diagnostische Prozess folgt der Leitfrage, ob die aussagende Person mit den gegebenen individuellen Voraussetzungen unter den gegebenen Befragungsumständen und unter Berücksichtigung der im konkreten Fall möglichen Einflüsse von Dritten diese spezifische Aussage machen könnte, ohne dass sie auf einem realen Erlebnishintergrund basieren würde. Für das Vorliegen einer Aussage ohne Erlebnisgrundlage sind sogenannte Gegenhypothesen zur «Wahrannahme» aufzustellen, systematisch zu prüfen und allenfalls zu verwerfen. Die sogenannte «Unwahrannahme» oder «Nullhypothese» (die alle im Einzelfall begründbaren Gegenhypothesen zur Wahrannahme enthält) bildet den Ausgangspunkt und muss so lange aufrechterhalten werden, bis die im Rahmen der Begutachtung erhobenen Befunde nicht mehr mit dieser vereinbar sind; erst dann ist sie zugunsten der Wahrannahme zu verwerfen.

Anfragen richten Sie bitte an lic. phil. Jana Schmidt | Tel. 032 623 08 52 | jana.schmidt@hin.ch

Forensisch-jugendpsychologische Gutachten

Im Auftrag der kantonalen Jugendanwaltschaften führt unser Zentrum forensisch-jugendpsychologische Begutachtungen von straffälligen Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren durch.

In den Gutachten nehmen wir Stellung zur (Persönlichkeits-)Entwicklung der Jugendlichen, deren psychischen Gesundheitszustand, zum Deliktmechanismus, zur Einsichts-und Steuerungsfähigkeit, zum Rückfallrisiko und dem Risikomanagement, sowie zu Strafen und Massnahmen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. drei Monate.

Kosten und Kontakt:

Die Kosten für ein Gutachten werden nach Aufwand berechnet und von den auftraggebenden Behörden übernommen. Gerne erstellen wir für Sie bei Bedarf ein Kostendach.

Anfragen richten Sie bitte an lic. phil. Jana Schmidt | Tel. 032 623 08 52 | jana.schmidt@hin.ch

Kosten

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Gerne erstellen wir für Sie ein Kostendach.

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