Die forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie ist ein Teilgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie, in welchem kinder- und jugendpsychiatrische Fachkenntnisse auf rechtliche Fragestellungen angewendet werden.

Dieser Tätigkeitsbereich erfordert spezifische Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die über den Inhalt der Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie hinausgehen.

In unseren Sachverständigen-Gutachten wenden wir wissenschaftliche Erkenntnisse an und arbeiten gemäss dem 4-Augen-Prinzip.

Forensisch-jugendpsychiatrische Gutachten

Im Auftrag der Kantonalen Jugendanwaltschaften führt unser Zentrum forensisch-jugendpsychiatrische Begutachtungen von straffälligen Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren durch.

In den Gutachten nehmen wir Stellung zu folgenden Fragen:

  • zur Entwicklung und Persönlichkeit der Jugendlichen
  • zum psychischen Gesundheitszustand
  • zum Deliktmechanismus
  • zur Einsichts-und Steuerungsfähigkeit
  • zum Rückfallrisiko und zum Risikomanagement
  • zu Strafen und Massnahmen

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate.

Anfragen richten Sie bitte an Dr. med. Volker Schmidt | Tel. 032 623 08 51 | volker.schmidt@hin.ch

Kindesschutzgutachten, familienrechtliche Gutachten

Die Gerichte und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ziehen uns als sachverständige Gutachter bei, wenn die Fälle besonders komplex sind. Unsere Gutachtenstätigkeit bezieht sich auf Fragen im zivilrechtlichen Kindesschutz:

  • Gutachten zur Regelung der elterlichen Sorge und Obhut und Bestimmung der Betreuungsanteile
  • Gutachten zur Beurteilung der Erziehungsfähigkeit von Eltern bzw. Einschätzung einer allfälliger Gefährdung des Kindeswohls
  • Gutachten zur Einschätzung der Notwendigkeit von pädagogischen und psychologischen Erziehungshilfen oder Kindesschutzmassnahmen
  • Gutachten zur fürsorglichen Unterbringung oder Platzierung Minderjähriger .

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für entscheidorientierte Gutachten liegt bei drei Monaten.

Wenn immer möglich, wählen wir ein interventionsorientiertes Vorgehen, bei dem wir gemeinsam mit den Eltern auf einvernehmliche Regelungen im Sinne der Kinder hinwirken. Der zeitliche Rahmen für ein interventionsorientiertes Gutachten beträgt sechs Monate. Sind die Interventionen nicht zielführend, wird in der Regel spätestens nach sechs Monaten ein entscheidorientiertes Vorgehen verfolgt.

Anfragen richten Sie bitte an lic. phil. Jana Schmidt | Tel. 032 623 08 52 | jana.schmidt@hin.ch oder Dr. med. Volker Schmidt | Tel. 032 623 08 51 | volker.schmidt@hin.ch

Aussagepsychologische Gutachten

Im Auftrag der Staatsanwaltschaften arbeiten wir Gutachten zur Beurteilung der Aussagetüchtigkeit und der Glaubhaftigkeit von Aussagen aus.

Bei der Aussagetüchtigkeit geht es um die Frage der Fähigkeit einer Person, zu einem bestimmten Sachverhalt eine angemessene Aussage zu machen. Aus einer Negierung der Aussagetüchtigkeit folgt in der Regel, dass die Aussage für den weiteren rechtlichen Prozess nicht berücksichtigt wird.

Bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Aussage geht es darum, auf Grundlage der mit wissenschaftlichen Methoden erhobenen und ausgewerteten Befunde und Anknüpfungstatsachen eine Wahrscheinlichkeitseinschätzung des Erlebnisbezugs einer Aussage abzugeben. Der hierzu notwendige diagnostische Prozess folgt der Leitfrage, ob die aussagende Person mit den gegebenen individuellen Voraussetzungen unter den gegebenen Befragungsumständen und unter Berücksichtigung der im konkreten Fall möglichen Einflüsse von Dritten diese spezifische Aussage machen könnte, ohne dass sie auf einem realen Erlebnishintergrund basieren würde. Für das Vorliegen einer Aussage ohne Erlebnisgrundlage sind sogenannte Gegenhypothesen zur «Wahrannahme» aufzustellen, systematisch zu prüfen und allenfalls zu verwerfen. Die sogenannte «Unwahrannahme» oder «Nullhypothese» (die alle im Einzelfall begründbaren Gegenhypothesen zur Wahrannahme enthält) bildet den Ausgangspunkt und muss so lange aufrechterhalten werden, bis die im Rahmen der Begutachtung erhobenen Befunde nicht mehr mit dieser vereinbar sind; erst dann ist sie zugunsten der Wahrannahme zu verwerfen.

Anfragen richten Sie bitte an lic. phil. Jana Schmidt | Tel. 032 623 08 52 | jana.schmidt@hin.ch

Kosten

Die Kosten für ein Gutachten werden nach Aufwand berechnet und von den auftraggebenden Behörden übernommen.

Gerne erstellen wir für Sie ein Kostendach.

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