Wir sind spezialisiert auf forensisch-deliktpräventive Therapien jugendlicher Straftäter (Art. 14 JStG) im Einzel- und Gruppensetting.

Die Therapien werden in enger Kooperation mit der auftraggebenden Behörde sowie mit den Institutionen, in denen die betroffenen Jugendlichen untergebracht sind, durchgeführt. Oberstes Ziel der kurz- oder langfristig angelegten Psychotherapien ist es, Delikte zu verhindern und die Jugendlichen in der Legalbewährung und der (Re)-integration in die Gesellschaft zu unterstützen.

Deliktpräventive, forensische Therapien

Deliktpräventive, forensische Behandlungen finden in einem klar geregelten juristischen Rahmen statt und sind für die Betroffenen nicht freiwillig. Vor Beginn der Therapie wird ein Behandlungsvertrag mit dem Jugendlichen, deren Eltern und der zuweisenden Behörden erstellt. Die Therapien finden in einem engen Austausch mit den Behörden statt und greifen vorbestehende Therapieziele auf.

Therapieberichte zuhanden der auftraggebenden Behörden werden jeweils halbjährlich/jährlich erstellt. Nach Bedarf kann vor Beginn der Therapie eine spezifische Therapieabklärung (inkl. Abklärungsbericht) erfolgen.

Die Therapien können einerseits langfristig angelegt sein und auf eine umfassende Veränderung von dysfunktionalen Persönlichkeitsaspekte und psychischen Störungen fokussieren. Andererseits bieten wir zeitlich begrenzte Therapien und Trainings mit spezifischen Zielen an (z.B. Wut- und Emotionskontrolle, Empathiefähigkeit, Beziehungsaufbau und Frauenbild, Erlernung deliktpräventiver Strategien usw.).

Spezialsprechstunden

Wir sind spezialisiert auf die Diagnostik und Therapie von belastungsbezogenen Störungsbildern wie posttraumatischen Belastungsstörungen und komplexen posttraumatischen Belastungsstörungen.

Abklärungen

Wir bieten Abklärungen zu verschiedenen psychologischen Auffälligkeiten und Störungsbildern an. Spezialisiert sind wir auf folgenden Gebieten:

  • Abklärung des kognitiven Potentials (Intelligenzabklärung)
  • Abklärung von Aufmerksamkeits-Defiziten (ADHS)
  • Abklärung von Autismus-Spektrum-Störungen

Allgemeine Psychotherapie:

In einem begrenzten Pensum bieten wir allgemeine Psychotherapien und integrierte psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an.

Kosten und Kontakt:

Für forensisch-deliktpräventive Therapien jugendlicher Straftäter leistet die zuständige Jugendanwaltschaft Kostengutsprache.

Allgemeine Behandlungen werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen; die Therapie bei einer Psychologin im Rahmen der delegierten Psychotherapie. Eine Überweisung ist nur bei einem Hausarztmodell in der Grundversicherung nötig. Paartherapien werden im Regelfall privat finanziert.

  • Anfragen für forensisch-deliktpräventive Therapien richten Sie bitte an Dr. med. Volker Schmidt, volker.schmidt@hin.ch, Tel. 032 623 08 51.
  • Anfragen für Abklärungen, Traumatherapie und Allgemeine Psychotherapie richten Sie bitte an lic. phil. Jana Schmidt, jana.schmidt@hin.ch oder lic. phil. Rena Bucher, rena.bucher@hin.ch, Tel. 032 623 08 52, www.zebt.ch

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